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Unternehmensnachfolge

Perfekte Vorbereitung für die Übergabe eines Lebenswerks

Sie haben über Jahre hinweg viel Zeit und Energie in den Aufbau ihres Unternehmens gesteckt, wollen jetzt kürzer treten und planen Ihre Nachfolge. Um den Fortbestand ihres Unternehmens und damit Ihr Lebenswerk zu sichern, sollten Sie das Thema Unternehmensnachfolge frühzeitig angehen. Denn erfolgreiche Lösungen brauchen vor allem Zeit.

Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) beraten Sie Herr Steuerberater Dipl.-Betrw. Guido Dernehl und Herr Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Enriko Heil, in allen Bereichen der Unternehmensnachfolge.

Qualifizierte Unternehmensnachfolge ist Gestaltungsberatung „aus einer Hand“. Sie verlangt den ausgewiesenen Spezialisten. Die fachübergreifende Beratung des Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge ist eine typische Aufgabe des steuerlichen Beraters – er genießt das Vertrauen seiner Mandanten und kennt deren Verhältnisse.

Wir decken in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab: vom Gesellschaftsrecht über Erb- & Familienrecht bis hin zu den zugehörigen Aspekten des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und Spezialfragen aus der Betriebswirtschaft.

Qualifizierte Unternehmensnachfolge ist Gestaltungsberatung „aus einer Hand“. Sie verlangt den ausgewiesenen Spezialisten. Die fachübergreifende Beratung des Mandanten über die Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensnachfolge ist eine typische Aufgabe des steuerlichen Beraters – er genießt das Vertrauen seiner Mandanten und kennt deren Verhältnisse.

Wir decken in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Erbrecht als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) alle beratungsrelevanten Felder der Unternehmensnachfolge ab: vom Gesellschaftsrecht über Erb- & Familienrecht bis hin zu den zugehörigen Aspekten des Arbeitsrechts, des allgemeinen Zivilrechts, des Steuerrechts und Spezialfragen aus der Betriebswirtschaft.

Hierzu gehören:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen; Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht; Erbengemeinschaften
  • Gesellschaftsverträge (Vertragsgestaltung; Eheverträge des Unternehmers; Vorsorgevollmachten; Beteiligung Minderjähriger) – Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln
  • Vorweggenommene Erbfolge; lebzeitige Übertragung; Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
  • Fremdmanagement; Management Buy-Out / Buy-In; Unternehmens- & Industrieverkauf (vorvertragliche Maßnahmen und Vertragsgestaltung, insbesondere Asset-Deal; Optionsrechte)
  • Arbeitsrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge
  • Stiftungen als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere Gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen einschließlich Kapitalgesellschaften)
  • Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung)
  • Steuerrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge; Schwerpunkte der Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge